Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft müssen jährlich erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Diese Erklärung muss den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht werden. Die Entsprechenserklärungen der Vorjahre finden Sie als PDF Dokument zum Download am Ende der Seite.
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG („MTU“) erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen und Anregungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wurde und wird. Vorstand und Aufsichtsrat der MTU beabsichtigen, diese auch in Zukunft einzuhalten. Lediglich in einem Punkt weicht MTU von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab:
Ausgestaltung der Vergütung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex)
Von einer erfolgsorientierten Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird abgesehen. Wir sind der Auffassung, dass eine feste Vergütungsregelung angemessen ist und die Vergütung darüber hinaus nicht an den Erfolg des Konzerns geknüpft werden sollte. Unseres Erachtens ist eine erfolgsorientierte Vergütung nicht geeignet, die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats zu fördern.
München, im Dezember 2011
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Egon Behle Klaus Eberhardt
Vorsitzender Vorsitzender
PDF Entsprechungserklärung 2010
PDF Entsprechungserklärung 2009
PDF Entsprechungserklärung 2008
PDF Entsprechungserklärung 2007

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