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20. Mai 2012
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Vergütung des Aufsichtsrats 2011

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG geregelt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens sowie an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.

Nach § 12 der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 30.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Die Vorsitzenden der Ausschüsse (Prüfungs- und Personalausschuss) erhalten jeweils weitere 10.000 €, die übrigen Mitglieder dieser Ausschüsse jeweils zusätzlich 5.000 € feste Vergütung. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 3.000 € pro Sitzung, jedoch höchstens 3.000 € pro Tag. Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf Bezüge entfallende Umsatzsteuer werden ersetzt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine aktienbasierten Vergütungen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines Holding AG wurde folgende Vergütung für das Geschäftsjahr 2011 bzw. das Geschäftsjahr 2010 gewährt:

Tabelle " Vergütung des Aufsichtsrats" siehe Geschäftsbericht 2011, S. 55

 

Weitere Informationen zur Vergütung des Aufsichtsrats entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht 2011 (Seite 55).

 
 
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